Wer in der Schweiz Kriegsmaterial kauft, unterschreibt eine Nichtwiederausfuhr-Erklärung. Der Bundesrat lehnte die deutschen Wiederausfuhr-Gesuche ab: jenes zur Gepard-Munition wie jenes zu Leopard-Panzern.
Der Bundesrat begründete das Nein mit dem neutralitätsrechtlichen Gleichbehandlungsgebot und mit Art. 22a des Kriegsmaterialgesetzes, der 2021 nach der «Korrekturinitiative» verschärft wurde. Er verbietet Exporte an Länder, die in einen bewaffneten Konflikt verwickelt sind. Ob auch das Völkerrecht die Ablehnung zwingend verlangte, ist unter Fachleuten umstritten.
Quellen: Kriegsmaterialgesetz, Art. 22a · SRF Tagesschau, 28.4.2022 und 24.1.2023
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